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Hausnotruf: Kostenübernahme

Ein Hausnotruf, der an eine Zentrale angeschlossen ist, gilt als technisches Pflegehilfsmittel, und wird somit von der Pflegekasse gefördert.

Höhe

Die Pflegekasse fördert einen Hausnotruf mit einem Zuschuss von bis zu 25,50 Euro im Monat.

Da viele Hausnotrufanbieter mittlerweile ihre monatliche Grundgebühr auf den von der Pflegekasse zu übernehmenden Betrag gesenkt haben, ist (mit einem Pflegegrad) auch ein kostenloser Hausnotruf möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sind:

  • Ein Pflegegrad ist vorhanden (mind. Pflegegrad 1)
  • Eine Notsituation ist jederzeit möglich (z.B. Sturz)
  • In einer Notsituation kann eigenständig kein Notruf mehr per Telefon stattfinden
  • Die pflegebedürftige Person lebt die meiste Zeit des Tages alleine
Zudem kann die Kostenübernahme bei einigen Pflegeversicherungen an feste Vertragspartner gebunden sein.

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) besteht möglicher Anspruch auf:

Häufig gestellte Fragen

Welchen Hausnotruf zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt den Hausnotruf in der Regel nicht direkt, sondern die Pflegekasse übernimmt die Kosten für ein Basispaket ab einem anerkannten Pflegegrad 1. Dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Sie leben allein oder überwiegend allein und es besteht die Gefahr, dass Sie in einer Notsituation nicht selbstständig das Telefon bedienen können.

Wann ist der Hausnotruf kostenlos?

Ein Hausnotruf ist kostenlos, wenn ein Pflegegrad vorliegt (mindestens Pflegegrad 1) und die Pflegekasse die monatlichen Kosten übernimmt. Weitere Voraussetzungen sind oft, dass die Person überwiegend alleine lebt oder in einer Notsituation nicht selbstständig Hilfe rufen kann.

Wann hat man Anspruch auf einen Hausnotruf?

Für einen Hausnotruf sind mindestens Pflegegrad 1 sowie die Notwendigkeit für Hilfe in einer Notsituation erforderlich. Zusätzliche Voraussetzungen sind, dass der Betroffene überwiegend allein lebt oder mit Personen, die im Notfall nicht helfen können, und in einer Notsituation wahrscheinlich keinen normalen Telefonnotruf absetzen kann. Die Kosten für das Basispaket werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Hausnotruf?

Die Pflegekasse zahlt den Hausnotruf ab Pflegegrad 1, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn die Person überwiegend allein lebt oder keine Hilfe über ein normales Telefon absetzen kann und ein erhöhtes Risiko für eine Notsituation besteht (z. B. durch Stürze oder gesundheitliche Einschränkungen). Die Krankenkasse selbst übernimmt die Kosten in der Regel nicht, sondern die dafür zuständige Pflegekasse, die einen Zuschuss für die Grundgebühr leistet.

Wird ein Hausnotruf von der Krankenkasse übernommen?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf nicht, aber die Pflegekasse zahlt einen monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 € für das Basismodell, wenn ein Pflegegrad (mindestens 1) vorliegt und die Person allein lebt oder im Notfall keinen Notruf über ein normales Telefon absetzen kann. Der Zuschuss deckt in der Regel die Grundgebühr. Die Antragstellung kann oft vom Anbieter des Hausnotrufsystems übernommen werden.

Wann ist ein Hausnotruf kostenlos?

Ein Hausnotruf ist kostenlos, wenn ein Pflegegrad vorliegt (mindestens Pflegegrad 1) und die Pflegekasse die monatlichen Kosten übernimmt. Die Kostenübernahme der Pflegekasse ist an Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel das häufige Alleinsein der pflegebedürftigen Person oder eine Sturzgefahr. In diesem Fall werden die Kosten für die Basisversion des Hausnotrufs übernommen, was den Antragsprozess für Sie vereinfacht.