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Pflegehilfsmittel - Was man wissen sollte

Im Folgenden bieten wir Ihnen alle nötigen Informationen rund um das Thema Pflegehilfsmittel in Deutschland & hoffen Ihnen damit ein Stück Erleichterung in der Pflege zu verschaffen.

  1. Pflegehilfsmittel: Definition
  2. Anspruch auf Pflegehilfsmittel
  3. Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog
  4. Pflegehilfsmittel beantragen
  5. Pflegehilfsmittel: bekommen / erhalten
  6. Pflegehilfsmittel: FAQ

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Pflegehilfsmittel: Definition

Pflegehilfsmittel vereinfachen die Pflege von pflegebedürftigen Personen und sollen damit einhergehende Beschwerden lindern. Ziel ist die Aufrechterhaltung einer möglichst selbständigen Lebensführung. Als Pflegehilfsmittel werden daher alle Arten von Geräten und Sachmitteln bezeichnet, die zur alltäglichen Unterstützung von Pflegebedürftigen dienen.

Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel

Der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel liegt in den Anwendungsfällen und Kostenträgern. Hilfsmittel erhält man auf Rezept und sind Krankenkassenfinanziert. Pflegehilfsmittel erhält man ohne Rezept und sind Pflegekassenfinanziert.

Pflegehilfsmittel & Hilfsmittel
Hilfsmittel Pflegehilfsmittel
Rezept notwendig Ohne Rezept, mit Pflegegrad
Krankenkassen finanziert Pflegekassen finanziert
Krankenbehandlung & Vorbeugung Beschwerden lindern & Selbständige Lebensführung

Pflegehilfsmittel: Arten

Pflegehilfsmittel werden von Pflegekassen grundsätzlich in zwei Arten klassifiziert.

  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel es im einzelnen gibt, wird im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes aufgeführt.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind, wie der Name schon sagt, auf den Verbrauch ausgelegt. Genau genommen auf den einmaligen Gebrauch, der durch die Materialbeschaffenheit & aus hygienischen Gründen, bedingt wird. Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Pauschalbetrag komplett übernommen.

Einen Sonderstatus nehmen hierbei die Inkontinenzartikel ein. Inkontinenzartikel werden als Hilfsmittel bei einer Inkontinenzerkrankung gewertet und dementsprechend von der Krankenkasse gezahlt.

Liste: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Bettpfannen
  • Urinschiffchen
  • Urinflaschen
  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Einmallätzchen
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion)

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind für den mehrmaligen Gebrauch ausgelegt und werden meist leihweise (Grundausstattung oder Ersatzausstattung) überlassen. Sie können zudem an eine Ausbildung für den Gebrauch geknüpft sein und eine Eigenbeteiligung erfordern.

Liste: Technische Pflegehilfsmittel
  • Hausnotrufsysteme
  • Pflegebetten
  • Pflegbettzubehör
  • Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung
  • Spezielle Pflegebetttische
  • Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
  • Rollstühle mit Sitzkantelung
  • Lagekorrekturhilfen für Bettlaken
  • Waschsysteme (Kopfwaschsysteme und Ganzkörperwaschsysteme)
  • Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln für all jene zu gewährleisten, die darauf angewiesen sind, gibt es in Deutschland eine Art Pflegehilfsmittel Gesetz. Laut dem Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) besteht nämlich ein Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch & bei technischen Pflegehilfsmitteln eine nur geringe Zuzahlungspflicht.

Voraussetzung für Pflegehilfsmittel

    Die pflegebedürftige Person...

  • hat einen der Pflegegrade
  • wird zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt
  • wird (zusätzlich) von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt

Pflegehilfsmittel gratis bis 40 Euro

Laut dem Sozialgesetzbuch SGB XI §40 steht allen (den Voraussetzungen nach) berechtigten Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittel Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu. Werden die 40€ nicht überschritten sind somit kostenlose Pflegehilfsmittel möglich.

Noch bis 2015 waren es nur 31 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, was zum einen die Wichtigkeit betont und zum anderen einen höheren Anreiz bieten soll. Pflegebedürftige sollen frühzeitig Linderung erhalten, um somit weiteren Beschwerden vorzubeugen.

Für technische Pflegehilfsmittel können hingegen Zuzahlungen notwendig sein, die sich aber auf 10 Prozent oder maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel beschränken.

Pflegehilfsmittel Geld (auszahlen)

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Sie zahlt demnach das Geld an die Leistungserbringer oder zahlt das Geld als Kostenerstattung aus.

Zu berücksichtigen ist hierbei noch, dass die bestellten Pflegehilfsmittel im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes gelistet sein müssen.

Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist eine Liste von erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln, deren Kosten von gesetzlichen Pflegekassen übernommen werden können.
Es ist aber streng genommen, nur ein Teilauszug des vom GKV-Spitzenverband geführten gesamten Hilfsmittelverzeichnises.

Anmerkung: Von einem Pflegehilfsmittelkatalog spricht man immer dann, wenn es sich um private Pflegeversicherungen handelt.

Der GKV-Spitzenverband unterteilt das Hilfsmittelverzeichnis in unterschiedliche Produktgruppen, von denen sich aber nur 6 Gruppen auf Pflegehilfsmittel beziehen. Die Produktgruppen 51 und 54 beziehen sich dabei auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Die Produktgruppen 50, 52 und 53 beziehen sich auf technische Pflegehilfsmittel, die die Pflegekasse bevorzugt leihweise zum Gebrauch überlässt.

Pflegehilfsmittelverzeichnis nach Produktgruppen
Produktgruppe Beschreibung
50 Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene und zur Linderung von Beschwerden
52 Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung / Mobilität
53 Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
98 Sonstige Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel Liste

Die Einordnung in das Pflegehilfsmittelverzeichnis erfolgt gemäß der Anwendungsorte und des Anwendungszweckes des jeweiligen Pflegehilfsmittels.

Damit Sie die Datenbank des GKV-Spitzenverbandes (mit über 30.000 registrierten Produkte) nicht händisch durchsuchen müßen, haben wir für Sie eine Schnellübersicht erstellt. Zu Informationszwecken steht es Ihnen natürlich frei selber in dem Verzeichnis zu suchen.

  • Bettpfannen (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Urinschiffchen (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Urinflaschen (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Saugende Bettschutzeinlagen (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Einmallätzchen (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Fingerlinge (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Einmalhandschuhe (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Mundschutz (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Schutzschürzen (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Desinfektionsmittel (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch)
  • Hausnotrufsysteme (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Pflegebetten (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Pflegbettzubehör (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Spezielle Pflegebetttische (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Rollstühle mit Sitzkantelung (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Lagekorrekturhilfen für Bettlaken (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Kopfwaschsysteme und Ganzkörperwaschsysteme (Technisches Pflegehilfsmittel)
  • Lagerungsrollen und Lagerungshalbrollen (Technisches Pflegehilfsmittel)

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen

Für das Beantragen von Pflegehilfsmitteln muss vorher kein Rezept vom Arzt eingeholt werden. Erfüllt der Pflegebedürftige die genannten Voraussetzungen, kann der Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse gestellt oder der kostenlose Pflegehilfsmittel-Service der curabox genutzt werden, der...

  • für Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellt
  • Sie direkt auswählen lässt welche Pflegehilfsmittel sie monatlich bekommen möchten
  • für Sie auch die Verlängerung des Pflegehilfsmittel Antrag übernimmt

Die Rückmeldung der Pflegekasse erfolgt (sofern bereits ein Pflegegrad anerkannt wurde) in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Ist die Kostenübernahme bewilligt, können Pflegehilfsmittel bequem monatlich frei Haus geliefert werden.

Tipp: Sollten Sie sich dafür entschieden haben, den Antrag nicht über einen Pflegehilfsmittel-Service, sondern selber bei der Pflegekasse zu stellen, vergessen Sie nach einer Bewilligung bitte nicht die bewilligte Laufzeit im Auge zu behalten! In bestimmten Fällen kann die Laufzeit nämlich begrenzt sein und das erneute Beantragen von Pflegehilfsmitteln liegt dann wieder bei Ihnen.

Pflegehilfsmittel: Abrechnung Wenn Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel (bzw. Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) stellen, sind immer folgende Formulare für die Abrechnung mit der Pflegekasse notwendig:
  • Anlage 4: Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel: Anlage 4 Vordruck

Anlage 4 ist vor dem Kauf von Pflegehilfsmitteln auszufüllen und muss von dem Versicherten oder ggf. von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Auf dieser Anlage tragen Sie ein was für Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen. Diese Vorauswahl lässt sich allerdings auch später noch korrigieren.

Pflegehilfsmittel: Anlage 2 Vordruck

Anlage 2 ist die Bestätigung für den Erhalt der Pflegehilfsmittel und muss ebenfalls vom Versicherten / Empfänger unterzeichnet werden.

Pflegehilfsmittel: Bekommen / Erhalten

Pflegehilfsmittel: (Online) bestellen / kaufen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu einem Betrag von 40€ von den Pflegekassen übernommen werden.
Am einfachsten ist die Beantragung & online Bestellung mittels eines Anbieters für Pflegehilfsmittel-Boxen.

Pflegehilfsmittel Box: Anbieter

Anbieter von Pflegehilfsmitteln im Boxformat:

Pflegehilfsmittel: FAQ

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel vereinfachen die Pflege von pflegebedürftigen Personen und sollen damit einhergehende Beschwerden lindern. Ziel ist die Aufrechterhaltung einer möglichst selbständigen Lebensführung. Als Pflegehilfsmittel werden daher alle Arten von Hilfsmittel bezeichnet, die zur alltäglichen Unterstützung von Pflegebedürftigen dienen.

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Verwandte Fragen:
Was sind alles Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel vereinfachen die Pflege von pflegebedürftigen Personen und sollen damit einhergehende Beschwerden lindern. Ziel ist die Aufrechterhaltung einer möglichst selbständigen Lebensführung. Als Pflegehilfsmittel werden daher alle Arten von Hilfsmittel bezeichnet, die zur alltäglichen Unterstützung von Pflegebedürftigen dienen.

Pflegehilfsmittel, was ist das?

Pflegehilfsmittel vereinfachen die Pflege von pflegebedürftigen Personen und sollen damit einhergehende Beschwerden lindern. Ziel ist die Aufrechterhaltung einer möglichst selbständigen Lebensführung. Als Pflegehilfsmittel werden daher alle Arten von Hilfsmittel bezeichnet, die zur alltäglichen Unterstützung von Pflegebedürftigen dienen.

Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel?

Der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel liegt in den Anwendungsfällen und Kostenträgern. Hilfsmittel erhält man auf Rezept und sind Krankenkassenfinanziert. Pflegehilfsmittel erhält man ohne Rezept und sind Pflegekassenfinanziert.

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Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

Pflegehilfsmittel werden von Pflegekassen grundsätzlich in zwei Arten klassifiziert.

  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel es im einzelnen gibt, wird im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes aufgeführt.

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Verwandte Fragen:
Pflegehilfsmittel, was gehört dazu?

Pflegehilfsmittel werden von Pflegekassen grundsätzlich in zwei Arten klassifiziert.

  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel es im einzelnen gibt, wird im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes aufgeführt.

Was zählt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel werden von Pflegekassen grundsätzlich in zwei Arten klassifiziert.

  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel es im einzelnen gibt, wird im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes aufgeführt.

Pflegehilfsmittel, was zählt dazu?

Pflegehilfsmittel werden von Pflegekassen grundsätzlich in zwei Arten klassifiziert.

  • Technische Pflegehilfsmittel
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Welche Pflegehilfsmittel es im einzelnen gibt, wird im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes aufgeführt.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind, wie der Name schon sagt, auf den Verbrauch ausgelegt. Genau genommen auf den einmaligen Gebrauch, der durch die Materialbeschaffenheit & aus hygienischen Gründen, bedingt wird. Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einem Pauschalbetrag komplett übernommen. Einen Sonderstatus nehmen hierbei die Inkontinenzartikel ein. Inkontinenzartikel werden als Hilfsmittel bei einer Inkontinenzerkrankung gewertet und dementsprechend von der Krankenkasse gezahlt.

    Pflegehilfsmittel Beispiele:
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • ...

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Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Technische Pflegehilfsmittel sind für den mehrmaligen Gebrauch ausgelegt und werden meist leihweise (Grundausstattung oder Ersatzausstattung) überlassen. Sie können zudem an eine Ausbildung für den Gebrauch geknüpft sein und eine Eigenbeteiligung erfordern.

    Pflegehilfsmittel Beispiele:
  • Pflegebetten
  • Urinflaschen
  • Rollstühle
  • Lagerungskissen
  • ...

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Wer bekommt Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel stehen pflegebedürftigen Personen zu, die...

  • einen der Pflegegrade besitzen
  • zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden
  • (zusätzlich) von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden

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Verwandte Fragen:
Wann stehen mir Pflegehilfsmittel zu?

Pflegehilfsmittel stehen pflegebedürftigen Personen zu, die...

  • einen der Pflegegrade besitzen
  • zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden
  • (zusätzlich) von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden

Wem stehen Pflegehilfsmittel zu?

Pflegehilfsmittel stehen pflegebedürftigen Personen zu, die...

  • einen der Pflegegrade besitzen
  • zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden
  • (zusätzlich) von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden

Ab wann gibt es Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel stehen pflegebedürftigen Personen zu, die...

  • einen der Pflegegrade besitzen
  • zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden
  • (zusätzlich) von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden

Wann bekommt man Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel stehen pflegebedürftigen Personen zu, die...

  • einen der Pflegegrade besitzen
  • zu Hause, in einer WG oder im Betreuten Wohnen gepflegt werden
  • (zusätzlich) von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst gepflegt werden

Pflegehilfsmittel: Was bekommt man?

Laut dem Sozialgesetzbuch SGB XI §40 steht allen (den Voraussetzungen nach) berechtigten Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittel Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu. Werden die 40€ nicht überschritten sind somit kostenlose Pflegehilfsmittel möglich.

Für technische Pflegehilfsmittel können hingegen Zuzahlungen notwendig sein, die sich aber auf 10 Prozent oder maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel beschränken.

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Verwandte Fragen:
Pflegehilfsmittel: Was steht mir zu?

Laut dem Sozialgesetzbuch SGB XI §40 steht allen (den Voraussetzungen nach) berechtigten Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittel Pauschale von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu. Werden die 40€ nicht überschritten sind somit kostenlose Pflegehilfsmittel möglich.

Für technische Pflegehilfsmittel können hingegen Zuzahlungen notwendig sein, die sich aber auf 10 Prozent oder maximal 25 Euro pro technischem Pflegehilfsmittel beschränken.

Welche Pflegehilfsmittel stehen mir zu?

Für die Kostenerstattung werden zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel & Technische Pflegehilfsmittel aus dem sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis / Pflegehilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes berücksichtigt.

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Wer zahlt die Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Sie zahlt demnach das Geld an die Leistungserbringer oder zahlt das Geld als Kostenerstattung aus.

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Verwandte Fragen:
Pflegehilfsmittel, wer zahlt?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Sie zahlt demnach das Geld an die Leistungserbringer oder zahlt das Geld als Kostenerstattung aus.

Pflegehilfsmittel: 40 Euro auszahlen lassen?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 40€ für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Sie zahlt demnach das Geld an die Leistungserbringer oder zahlt das Geld als Kostenerstattung aus.

Wie beantragt man Pflegehilfsmittel?

Für das Beantragen von Pflegehilfsmitteln muss vorher kein Rezept vom Arzt eingeholt werden. Erfüllt der Pflegebedürftige die genannten Voraussetzungen, kann der Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse gestellt oder der kostenlose Pflegehilfsmittel-Service der curabox genutzt werden, der...

  • für Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellt
  • Sie direkt auswählen lässt welche Pflegehilfsmittel sie monatlich bekommen möchten
  • für Sie auch die Verlängerung des Pflegehilfsmittel Antrag übernimmt

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Verwandte Fragen:
Wie pflegehilfsmittel beantragen?

Für das Beantragen von Pflegehilfsmitteln muss vorher kein Rezept vom Arzt eingeholt werden. Erfüllt der Pflegebedürftige die genannten Voraussetzungen, kann der Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse gestellt oder der kostenlose Pflegehilfsmittel-Service der curabox genutzt werden, der...

  • für Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellt
  • Sie direkt auswählen lässt welche Pflegehilfsmittel sie monatlich bekommen möchten
  • für Sie auch die Verlängerung des Pflegehilfsmittel Antrag übernimmt

Pflegehilfsmittel, wie beantragen?

Für das Beantragen von Pflegehilfsmitteln muss vorher kein Rezept vom Arzt eingeholt werden. Erfüllt der Pflegebedürftige die genannten Voraussetzungen, kann der Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse gestellt oder der kostenlose Pflegehilfsmittel-Service der curabox genutzt werden, der...

  • für Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellt
  • Sie direkt auswählen lässt welche Pflegehilfsmittel sie monatlich bekommen möchten
  • für Sie auch die Verlängerung des Pflegehilfsmittel Antrag übernimmt

Wo beantragt man Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden direkt bei der Pflegekasse beantragt. Für das Beantragen von Pflegehilfsmitteln muss vorher kein Rezept vom Arzt eingeholt werden. Erfüllt der Pflegebedürftige die genannten Voraussetzungen, kann der Antrag auf Kostenübernahme direkt bei der Pflegekasse gestellt oder der kostenlose Pflegehilfsmittel-Service der curabox genutzt werden, der...

  • für Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel stellt
  • Sie direkt auswählen lässt welche Pflegehilfsmittel sie monatlich bekommen möchten
  • für Sie auch die Verlängerung des Pflegehilfsmittel Antrag übernimmt

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Wer kann Pflegehilfsmittel beantragen?

Pflegehilfsmittel können entweder vom Versicherten selbst oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden.

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Wie werden Pflegehilfsmittel abgerechnet?

Wenn Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel (bzw. Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) stellen, sind immer folgende Formulare für die Abrechnung mit der Pflegekasse notwendig:

  • Anlage 4: Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel: Anlage 4 Vordruck

Anlage 4 ist vor dem Kauf von Pflegehilfsmitteln auszufüllen und muss von dem Versicherten oder ggf. von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Auf dieser Anlage tragen Sie ein was für Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen. Diese Vorauswahl lässt sich allerdings auch später noch korrigieren.

Pflegehilfsmittel: Anlage 2 Vordruck

Anlage 2 ist die Bestätigung für den Erhalt der Pflegehilfsmittel und muss ebenfalls vom Versicherten / Empfänger unterzeichnet werden.

Verwandte Fragen:
Wie rechne ich Pflegehilfsmittel ab?

Wenn Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel (bzw. Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) stellen, sind immer folgende Formulare für die Abrechnung mit der Pflegekasse notwendig:

  • Anlage 4: Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel: Anlage 4 Vordruck

Anlage 4 ist vor dem Kauf von Pflegehilfsmitteln auszufüllen und muss von dem Versicherten oder ggf. von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Auf dieser Anlage tragen Sie ein was für Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen. Diese Vorauswahl lässt sich allerdings auch später noch korrigieren.

Pflegehilfsmittel: Anlage 2 Vordruck

Anlage 2 ist die Bestätigung für den Erhalt der Pflegehilfsmittel und muss ebenfalls vom Versicherten / Empfänger unterzeichnet werden.

Pflegehilfsmittel, wie abrechnen?

Wenn Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel (bzw. Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) stellen, sind immer folgende Formulare für die Abrechnung mit der Pflegekasse notwendig:

  • Anlage 4: Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel: Anlage 4 Vordruck

Anlage 4 ist vor dem Kauf von Pflegehilfsmitteln auszufüllen und muss von dem Versicherten oder ggf. von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Auf dieser Anlage tragen Sie ein was für Pflegehilfsmittel Sie monatlich benötigen. Diese Vorauswahl lässt sich allerdings auch später noch korrigieren.

Pflegehilfsmittel: Anlage 2 Vordruck

Anlage 2 ist die Bestätigung für den Erhalt der Pflegehilfsmittel und muss ebenfalls vom Versicherten / Empfänger unterzeichnet werden.