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Pflegestufe 0 – Voraussetzungen, Pflegegeld, Sachleistungen

Januar 2017 war der Stichtag für die neuen Pflegegrade, welche die bis dato gültigen Pflegestufen ablösen. Die Pflegegrade treten im Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft und läuten somit eine der größten Pflegereformen ein. Im Folgenden geht es speziell um die veraltetet Pflegestufe 0.

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Pflegestufe 0 – Voraussetzungen/ Kriterien

Zu den Voraussetzungen für Pflegestufe 0 gehört zum einen ein Bedarf an Grundpflege, der jedoch unter dem der Pflegestufe 1 liegen muss, und zum anderen die eingeschränkte Alltagskompetenz. Eine genaue Definition gibt es für die eingeschränkte Alltagskompetenz nicht. Häufig sind allerdings vor allem Menschen mit demenziellen oder psychischen Erkrankungen oder auch geistigen Behinderungen betroffen. Zur Anerkennung der eingeschränkten Alltagskompetenz müssen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein:
  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. Im Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Diese jeweiligen Kriterien sind wiederum untergliedert, sodass bei einer Prüfung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) in jedem Fall klar ist, wann das Kriterium erfüllt ist bzw. wann nicht.

Pflegestufe 0 – Leistungen: Pflegegeld & Sachleistungen

Nach erfolgreicher Bescheinigung der eingeschränkten Alltagskompetenz stehen den Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen zu. Zu den Leistungen bei Pflegestufe 0 zählen unter anderem die zusätzlichen Betreuungsleistungen. Diese belaufen sich auf 100€ im Monat oder sogar auf 200€ im Monat, wenn ein erhöhter Betreuungsbedarf besteht. Seit 2013 gab es darüber hinaus Pflegegeld in Höhe von 120€ monatlich und Pflegesachleistungen in Höhe von 225€ monatlich. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 31€ monatlich. Für wohnraumverbessernde Maßnahmen gibt es derzeit bis zu 2.557€ pro Maßnahme. Der Anspruch erhöht sich auf bis zu 10.228€, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen. Zudem wird die Ersatzpflege für den pflegenden Angehörigen übernommen, sollte dieser im Urlaub oder durch Krankheit verhindert sein. Die Ersatzpflege wird mit bis zu 1.550€ unterstützt.

Für 2015 plant die Regierung das erste Pflegestärkungsgesetz, das die Leistungen für Pflegebedürftige deutlich ausweiten soll. Auch für Pflegebedürftige der Pflegestufe 0 sind einige Verbesserungen dabei. So steigen die zusätzlichen Betreuungsleistungen auf 104€ bzw. 208€, das Pflegegeld auf 123€, die Pflegesachleistungen auf 231€ und der Wert der Pflegehilfsmittel auf 40€. Für die wohnraumverbessernden Maßnahmen werden dann pro anspruchsberechtigter Person im Haushalt bis zu 4.000€ bzw. bei mehreren Personen zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft bis hin zu 16.000€ übernommen. Die Verhinderungspflege wird statt mit 1.550€ dann mit 1.612€ bezuschusst und dieser Zuschuss kann ab 2015 auch für die Kurzzeitpflege von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz genutzt werden. Neu ist dann die Übernahme von Leistungen für die Tages- oder Nachtpflege. Dafür werden bis zu 231€ von der Pflegekasse aufgebracht. Ebenfalls kommen Leistungen für Pflegebedürftige dazu, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben. Für diejenigen besteht ein Anspruch von bis zu 205€ pro Monat.

Pflegestufe 0 – Antrag / beantragen

Ein der Pflegestufe 0 entsprechender Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegegrad beantragen.

Der Ablauf zum Antrag der Pflegestufe 0 läuft genauso ab, wie der aller anderen Pflegestufen. Hilfreich ist es, sich im ersten Schritt an die Krankenversicherung zu wenden. Die schickt dem Pflegebedürftigen daraufhin ein Antragsformular zu oder verweist ihn gegebenenfalls auch auf die Möglichkeit, das Antragsformular im Internet herunterzuladen. Den ausgefüllten Antrag gilt es dann einfach an die Pflegekasse zurückzusenden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Pflege- bzw. Krankenkasse besteht ein Anspruch auf eine Beratung. Der dafür zuständige Pflegeberater kontaktiert den Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen innerhalb der nächsten zwei Wochen nach Antragseingang und bespricht mit ihnen jegliche Wünsche. Dabei werden selbstverständlich die Lebens- sowie die Wohnsituation berücksichtigt. Um sich auf den Besuch des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bestmöglich vorzubereiten, ist es von Vorteil ein Pflegetagebuch zu führen, wo festgehalten ist, welche betreuerischen Leistungen der Pflegebedürftige braucht und in welchem Umfang sie nötig sind. Der Prüftermin wird nicht vorher angekündigt, sondern der MDK-Gutachter steht ohne Voranmeldung vor der Tür. Anhand der Kriterien ermittelt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit. Nach der Genehmigung des Antrages kommt der Pflegeberater ein zweites Mal auf den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen zu und bespricht den individuellen Hilfsbedarf und mögliche passende Angebote.