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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Verbesserung des Wohnumfeldes ist eine Zuschuss-Leistung der Pflegekasse. Sie soll den barrierefreien Umbau des Wohnbereiches eines Pflegebedürftigen unterstützen.

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Voraussetzungen

Eine Finanzierung mit dem Zuschuss der Pflegekasse ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller pflegebedürftig ist, ambulant gepflegt wird und einen der anerkannten Pflegegrade besitzt. Bezuschusst werden passende Umbauten für eine Wohnung oder ein Haus, die der Erleichterung der Pflege dienen. Es muß sich hierbei nicht zwangsläufig um die eigene Wohnung / das eigene Haus des Pflegebedürftigen handeln. Auch der Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, bzw. in dem sich sein dauerhafter Lebensmittelpunkt befindet, kann mit Verbesserungen des Wohnumfeldes ausgestattet werden.

Anmerkung: Die Erfüllung aller Voraussetzungen bzw. die Notwendigkeit wird vom MDK geprüft.

Offizielles Erklärungsvideo des Bundesministeriums für Gesundheit

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss-Summe

Folgende Leistungen sind nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei einer Bezuschussung durch die Pflegekasse zu erwarten:
  • max. 4.000 Euro pro Person für eine Maßnahmengruppe
  • Zuschuss für max. 4 pflegebedürftige Personen pro Haushalt / max. 16.000 Euro
Eine Maßnahmengruppe sind alle zu einem Bedarfszeitpunkt erforderlichen Umbauten. Ändert sich der Bedarf mit der Zeit, kann wieder ein neuer Zuschuss von 4.000 Euro beantragt werden. Bis zu 4 pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (z.B. in einer Pflege-WG) können jeweils die 4.000 Euro erhalten. Somit werden maximal 16.000 Euro pro Haushalt möglich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Antrag

Der Antrag für Wohnumfeldverbesserungen kann formlos erfolgen. Enthalten sein bzw. beiliegen sollten ihm die Kostenvoranschläge für alle zu beantragenden Maßnahmen. Auch Skizzierungen des Vorher- und Nachher-Zustandes können hilfreich sein. Rückwirkend können Zuschüsse ebenfalls, mit den beiliegenden Rechnungen, beantragt werden. Gestellt wird der Antrag an die Pflegekasse, allerdings können Sie das Schreiben auch an die Krankenkasse senden, diese wird den Antrag dann an die Pflegekasse weiterleiten.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Mögliche Maßnahmen

Im Wohnbereich
  • Treppenlift (Sitzlift, Stehlift), Rampen
  • Türverbreiterung
  • Schwellen- und Bodenunebenheiten entfernen
  • Greifhöhe für Fenstergriffe anpassen
  • Bodenbelag ändern
  • Fernbedienung von Rolläden und Lichtschaltern
  • Bewegungsfläche für Rollstühle vergrößern
In der Küche
  • Rutschfester Boden
  • Motorische Absenkung von Küchenschränken
  • Unterfahrbare Arbeitsplatten
  • Erreichbarkeit für Wasserhähne, Lichtschalter und Steckdosen
In Bad / WC
  • Bodengleiche Dusche
  • Anpassen der Toilettenhöhe
  • Rutschfester & Wasserfester Boden
  • Absenkbarer Bedezimmerschrank
  • Unterfahrbares Waschbecken
  • Einstiegshilfe für Badewanne
Im Schlafzimmer
  • Hausnotruf-Syteme
  • Zugänglichkeit des Bettes erhöhen
  • Rutschfester Boden
  • Beleuchtung auch für die Nacht
  • Fernbedienung von Licht
  • Erreichbarkeit von Steckdosen

Weitere Fördermöglichkeiten

Sollte der Zuschuss für die Umbauten nicht reichen, gibt es noch die Möglichkeit der Finanzierung durch KFW Altersgerechte Umbauten der KFW-Bank.