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Entlastungsbetrag: Entlastungsleistungen in der Pflege

Im Folgenden bieten wir Ihnen alle nötigen Informationen rund um das Thema Entlastungsbetrag in der Pflege & hoffen Ihnen oder Ihren Angehörigen damit ein Stück Erleichterung zu verschaffen.

  1. Entlastungsbetrag: Definition
  2. Entlastungsleistungen in der Pflege
  3. Entlastungsbetrag: Anspruch
  4. Entlastungsbetrag: Höhe
  5. Entlastungsbetrag: Auszahlung & Abrechnung
  6. Entlastungsbetrag: Abtretungserklärung
  7. Entlastungsbetrag: Verfall
  8. Entlastungsbetrag: Antrag
  9. Entlastungsbetrag: FAQ

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Entlastungsbetrag: Definition

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Festbetrag, den die Pflegeversicherung für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege übernimmt.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen in der Pflege sind sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag". In früheren Bezeichnungen auch "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote" genannt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag:

Entlastungsleistungen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulanter Pflege (z.B. Haushaltshilfe für Einkäufe, Reinigung oder Fahrten)
  • Pflegebegleitung (z.B. Pflegebegleiter für pflegende Angehörige während der Betreuung)
  • Alltagsbegleitung (z.B. Arztbesuche, Friedhofsgänge)
  • Leistungen für Tagespflege oder Nachtpflege
  • Leistungen für Kurzzeitpflege (z.B. Essen, Unterkunft)
  • Leistungen für Verhinderungspflege

Betreuungsleistungen:

  • Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte
  • Tagesbetreuung nach Kleingruppen-Modell oder Einzelbetreuungs-Modell
  • Angebote zur sinnvollen Beschäftigung (z.B. Kochen, Backen, Lesen, Spiele)
  • Familienentlastende Dienste

Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Anbieter / jedes Angebot von der Pflegekasse für eine Kostenübernahme genehmigt wird.

Eine Liste aller für Ihre Region anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten.

Anspruch auf Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Personen, die ...
  • einen anerkannten Pflegegrad besitzen
  • im häuslichen Umfeld gepflegt werden
Anmerkung: Als häusliches Umfeld kann hierbei auch die Wohnung eines Angehörigen, eine Einrichtung für betreutes Wohnen oder eine Altenwohnung zählen, nicht zwangsläufig die eigene Wohnung des Pflegebedürftigen.

Entlastungsbetrag: § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI)

Verankert ist der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen im § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI). Er gilt seit Einführung der aktuellen Pflegegrade und soll sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige entlasten und bei der Weiterführung einer selbständigen Alltagsgestaltung helfen.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung, die insbesondere auch für pflegende Angehörige gedacht, um die Belastungen des Alltags zu verringern. Beispiele für die Anwendung:

  • Pflegebegleiter für pflegende Angehörige während der Betreuung
  • Haushaltshilfe für Einkäufe, Reinigung oder Fahrten

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige

Der Entlastungsbetrag wird für Pflegebedürftige (unter oben genannten Voraussetzungen) genehmigt, um einen selbstbestimmten Alltag und Erleichterungen in diesem zu ermöglichen. Beispiele für die Anwendung:

  • Alltagsbegleitung für Arztbesuche oder Friedhofsgänge
  • Angebote zur sinnvollen Beschäftigung: Kochen, Backen, Lesen, Spiele

Höhe: Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen

Der im Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB) XI geregelte Entlastungsbetrag ist ein
einheitlicher Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.

Seit Einführung der Pflegegrade, fällt damit die früher geltende Unterscheidung in "Grundbetrag 104 €" und "Erhöhter Betrag 208 €" gänzlich weg.

Entlastungsbetrag: Höhe je Pflegegrad
Pflegegrad Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 125 Euro
Pflegegrad 3 125 Euro
Pflegegrad 4 125 Euro
Pflegegrad 5 125 Euro

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beträgt 125€. Allerdings besteht nur bei diesem Pflegegrad die Möglichkeit alle Leistungen der Pflegeversicherung mit dem Entlastungsbetrag einzukaufen. Nur der Pflegegrad 1 erlaubt als Leistungen auch klassische Grundpflege von ambulanten Diensten.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 beträgt 125€ für Entlastungsleistungen.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 3

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 beträgt 125€ für Entlastungsleistungen.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4 beträgt 125€ für Entlastungsleistungen.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 5

Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5 beträgt 125€ für Entlastungsleistungen.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen auszahlen / abrechnen

Bei der Auszahlung des Entlastungsbetrages handelt es sich eher um eine Kostenerstattung. Dies bedeutet, Sie müssen die entsprechenden Rechnungen und Quittungen bei der Pflegekasse vorlegen, um das zuvor ausgelegte Geld erstattet bzw. ausgezahlt zu bekommen. Einen einfacheren Weg können Sie über eine Abtretungserklärung gehen.

Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag

Eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag ist eine Abtretung des Anspruchs an den jeweiligen beauftragten Dienstleister, wie z.B. einen Pflegedienst. Der Dienstleister kann dann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, so dass weder der Pflegebedürftige noch der pflegende Angehörige sich weiter mit der Abrechnung auseinandersetzen müssen. Die Pflegekasse überweist dann den zu erstattenden Betrag direkt an den Dienstleister.

Verfall: Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen

Wird der Entlastungsbetrag bzw. werden die Entlastungsbeträge in einem laufenden Jahr nicht verbraucht, so verfallen diese nicht automatisch mit dem Folgejahr. Der Anspruch bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres bestehen und erlaubt die Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt.

Entlastungsbetrag / Entlastungsleistungen beantragen

Für die Kostenerstattung des Entlastungsbetrages ist kein vorhergehender Antrag bei der Pflegeversicherung / Pflegekasse notwendig. Dennoch empfiehlt sich ein vorheriger Anruf, ob die ins Auge gefassten Entlastungsleistungen erstattungsfähig sind.

Entlastungsbetrag: FAQ