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Hilfsmittel für Senioren & Menschen mit Behinderung

Für Senioren und Menschen mit Behinderungen gibt es eine Vielzahl an Hilfsmitteln, wodurch das alltägliche Leben für betroffene Personen erheblich erleichtert werden kann. Neben den klassischen Rollstühlen zählen Rollatoren, Badewannenlifter, sowie Treppenlifte zu den weitverbreiteten Hilfsmitteln. Auch Sauerstoffkonzentratoren und Blutdruckmessgeräte, sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen und der Kategorie „Hilfsmittel für Senioren und Menschen mit Behinderung“ zuzuordnen. Wenn man sich genauer mit dem Thema „Hilfsmittel“ auseinandersetzt, stößt man häufig auf Begriffe wie Hilfsmittelverzeichnis, Hilfsmittelverordnung und Hilfsmittelbörse, die im Folgenden genauer erklärt werden sollen.

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Vom GKV-Spitzenverband geführtes Hilfsmittelverzeichnis

Bei Produkten die in dem Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, ist eine Übernahme der Kosten durch gesetzliche Krankenkassen möglich. Des Weiteren dient es als eine Übersicht über auf dem Markt etablierte Hilfsmittel, sowie als Information zur Qualität der aufgeführten Produkte. Auch die Leistungspflicht der Krankenkassen wird in dem Hilfsmittelverzeichnis dargestellt, welches fortlaufend vom GKV-Spitzenverband aktualisiert und gepflegt wird. In dem Verzeichnis werden Produkte übergeordneten Produktgruppen zugeordnet. Dabei enthält jede Produktgruppe neben einer Gliederung eine Aufzählung an Indikatoren, welche die jeweilige Versorgung rechtfertigen, sowie eine Produktartenbeschreibung und eine Produktübersicht.

Hilfsmittelverordnung und Hilfsmittelbörse

Die Hilfsmittelverordnung wird durch sogenannte Hilfsmittel-Richtlinien geregelt, welche die allgemeinen Verordnungsgrundsätze aufführen. Die genannten Regeln besagen, dass Ärzte lediglich die Produktart an Hilfsmitteln verordnen können und die Auswahl des spezifischen Hilfsmittels von den Hilfsmittelanbietern selbst getroffen werden kann. Wie bereits erwähnt, können nur Produkte, welche in dem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Solche Hilfsmittel, bei denen keine Kostenübernahme erfolgt, können auf Hilfsmittelbörsen erworben werden. Hier handelt es sich in den meisten Fällen zwar um gebrauchte Produkte, jedoch spricht man in diesem Markt von Produkten mit hoher Qualität, so dass viele Hilfsmittel problemlos viele Jahre genutzt werden können.

Hier eine nützliche Auswahl an Hilfsmitteln, die sowohl Senioren als auch Menschen mit Behinderung eine Stütze sein können.