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Pflegegrad 1 – Voraussetzungen & Leistungen

Januar 2017 war der Stichtag für die neuen Pflegegrade, welche die bis dato gültigen Pflegestufen ablösen sollen. Die Pflegegrade treten im Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft und läuten somit eine der größten Pflegereformen ein. Im Folgenden geht es speziell um den Pflegegrad 1.

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Pflegegrad 1: Definition

Ab 01.01.2017 wird von den Pflegekassen ein Pflegegrad 1 eingeführt, der für Menschen gedacht ist, für die nur eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit gilt. Gemeint wäre damit grob gesehen eine Beeinträchtigung, die folgende Kriterien erfüllt:
  • Grundpflege: zwischen 27 – 60 Minuten
  • Psychosoziale Unterstützung: bis zu 1x am Tag
Im früheren System der Pflegestufen hatten diese Menschen keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Da für den Pflegegrad daher keine äquivalente Pflegestufe existiert, steht dieser Grad nur neuen Antragstellern ab 2017 zur Verfügung.

Pflegegrad 1: Voraussetzungen

Das Gutachten für die Einteilung in einen Pflegegrad 1 wird ab 2017 nach einem neuen Prüfverfahren (NBA – Neues Begutachtungsassessment) durch die MDK Gutachter oder andere qualifizierte Prüforganisationen durchgeführt. Der Antragsteller/die Antragstellerin wird dabei persönlich überprüft und anhand eines Fragenkataloges mit Punktesystem in einen bestimmten Grad der Selbständigkeit eingeteilt. Nach dem Gutachten entscheidet dann die jeweils zuständige Pflegekasse, ob der Pflegegrad 1 genehmigt wird.

Pflegegrad 1 benötigt –> 12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 1: Leistungen

Im Folgenden eine Übersicht der zu erwartenden Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad 1.

Pflegegeld bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anpruch auf Pflegegeld.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anpruch auf Pflegesachleistungen.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf monatlich 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegegkasse.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege, allerdings wäre es möglich die Kosten der Kurzzeitpflege über die Anrechnung als Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bis zu einem Wert von monatlich 125 €) erstattet zu bekommen.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anpruch auf Verhinderungspflege.

Tagespflege- und Nachtpflege bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Tages- oder Nachtpflege, allerdings wäre es möglich die Kosten über die Anrechnung als Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bis zu einem Wert von monatlich 125 €) erstattet zu bekommen.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf folgende Leistungen, wenn die Pflege ambulant erfolgt:
  1. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 € (einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte)
  2. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
    • Hausnotruf kostenlos (erhalten Sie monatlich 23 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
    • Pflegehilfsmittel kostenlos (monatlich 40 €)
    • Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführt sind
  3. Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige, sowie für ehrenamtliche Pflegepersonen
  4. Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf stationäre Pflege, allerdings wäre es möglich die Kosten über die Anrechnung als Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bis zu einem Wert von monatlich 125 €) erstattet zu bekommen.

Pflegegrad 1: Beantragen

Pflegegrad 1 wird bei der Pflegekasse beantragt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegegrad beantragen.