Pflegestufe 2 – Voraussetzungen, Pflegegeld, Sachleistungen
Januar 2017 war der Stichtag für die neuen Pflegegrade, welche die bis dato gültigen Pflegestufen ablösen. Die Pflegegrade treten im Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft und läuten somit eine der größten Pflegereformen ein. Im Folgenden geht es speziell um die veraltetet Pflegestufe 2.Wissenswert
Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:
- Pflegehilfsmittel kostenlos (monatlich 40€) über die Curabox
- Hausnotruf kostenlos (monatlich 23 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 €
(einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte)
Pflegestufe 2 – Voraussetzungen/ Kriterien
Das SGB XI nennt verschiedene Kriterien, die nach einer Überprüfung durch den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, nachgewiesen werden müssen, bevor Pflegestufe 2 bescheinigt wird. Zum einen muss mindestens dreimal am Tag in den Bereichen der Grundpflege, das heißt bei Mobilität, Körperpflege oder Ernährung, Hilfe nötig sein und die gepflegte Person mehrmals pro Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erhalten. Was für Tätigkeiten im Einzelnen unter die Bereiche der Grundpflege fallen, wird ausführlich in unserem Beitrag zum Thema Hilfebedarf beschrieben. Für die Grundpflege muss täglich mindestens zwei Stunden aufgewendet werden, der gesamte tägliche Pflegebedarf durchschnittlich zumindest drei Stunden betragen. Auch bei Pflegestufe 2 wird bei der Berechnung aller Zeiten davon ausgegangen, dass die Pflege durch einen Laien ohne pflegerische Ausbildung durchgeführt wird.Pflegestufe 2 – Leistungen: Pflegegeld & Sachleistungen
Das grundlegende Pflegegeld beträgt bei Pflegestufe 2 und damit festgestellter schwerer Pflegebedürftigkeit 440€. Wird zusätzlich auch eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt – in der Praxis sind das in den allermeisten Fällen Menschen mit Demenz – steigt das Pflegegeld sogar auf 525€. Für Pflegesachleistungen, zum Beispiel für die Hilfe durch einen ambulanten Dienst, stehen bei häuslicher Pflege zusätzlich 1.100€ zur Verfügung, mit Demenz 1.250€. Wenn der Pflegebedürftige teilstationär gepflegt wird können ebenfalls 1.100€ bezogen werden, bei vollstationärer Pflege sind es 1.279€. Im teilstationären Bereich werden ab 2015 die Leistungen für Demenzkranke erhöht. Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden bei allen Pflegestufen mit jährlich jeweils 1.550€ unterstützt, monatlich gibt es außerdem 200€ für zusätzliche Leistungen, wenn die Gepflegten in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben.
Wie auch schon bei Pflegestufe 1 fördert der Staat lebenserleichternde Umbaumaßnahmen für Menschen mit Pflegestufe 2, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden. Das können Umbauten von Wanne zur Dusche oder die Installation eines Treppenliftes sein; jede dieser Maßnahmen wird gesondert betrachtet und mit bis zu 2.557€ gefördert. Nach dem aktuellsten Gesetzesentwurf soll dieser Betrag ab 2015 auf bis zu 4.000€ erhöht werden. Bei erheblichem Betreuungsbedarf kann für zusätzliche Betreuungsleistungen außerdem zusätzlich bis zu 200€ monatlich beansprucht werden. Außerdem haben ambulant gepflegte Personen einen gesetzlichen Anspruch auf 31€ im Monat für den Bezug von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmitteln.
Pflegestufe 2 – Antrag / beantragen
Ein der Pflegestufe 2 entsprechender Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegegrad beantragen.Für die Bescheinigung aller Pflegestufen gilt derselbe Ablauf: Der Antrag wird von der Pflegekasse auf telefonische Anfrage per Post zugeschickt oder online heruntergeladen. Nachdem er eingereicht wurde, hat der Antragsteller/die Antragstellerin einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung, im Normalfall wird sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag ein Pflegeberater telefonisch melden und die Situation und das Vorgehen individuell besprechen. Wichtig ist in jedem Fall, ein Pflegetagebuch zu führen. Wenn man zwei Wochen vor dem Prüftermin beginnt, den täglichen Pflegebedarf und zeitlichen Aufwand für verschiedene Bereiche der Pflege genau zu notieren, hat man damit ein handfestes Argument in der Hand, das der MDK schwerlich ignorieren kann. Solche Tagebücher stehen an vielen Stellen im Internet kostenlos zum Download bereit.