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Pflegegrad 2 – Voraussetzungen & Leistungen

Januar 2017 war der Stichtag für die neuen Pflegegrade, welche die bis dato gültigen Pflegestufen ablösen sollen. Die Pflegegrade treten im Rahmen des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft und läuten somit eine der größten Pflegereformen ein. Im Folgenden geht es speziell um den Pflegegrad 2.

Wissenswert

Mit einem Pflegegrad (bei ambulanter Pflege) haben Sie Anspruch auf:

Pflegegrad 2: Definition

Ab 01.01.2017 wird von den Pflegekassen ein Pflegegrad 2 eingeführt, der für Menschen gedacht ist, für die eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit gilt. Gemeint wäre damit grob gesehen eine Beeinträchtigung, die folgende Kriterien erfüllt:
  • Grundpflege: zwischen 30 – 127 Minuten
  • Psychosoziale Unterstützung: bis zu 1x am Tag
  • Nächtliche Hilfe: 0 bis 1x in der Nacht
Der Pflegegrad 2 entspricht der bis vor 2017 gültigen Pflegestufe 0 und Pflegestufe 1.

Pflegegrad 1: Voraussetzungen

Das Gutachten für die Einteilung in einen Pflegegrad 2 wird ab 2017 nach einem neuen Prüfverfahren (NBA – Neues Begutachtungsassessment) durch die MDK Gutachter oder andere qualifizierte Prüforganisationen durchgeführt. Der Antragsteller/die Antragstellerin wird dabei persönlich überprüft und anhand eines Fragenkataloges mit Punktesystem in einen bestimmten Grad der Selbständigkeit eingeteilt. Nach dem Gutachten entscheidet dann die jeweils zuständige Pflegekasse, ob der Pflegegrad 2 genehmigt wird.

Für Personen mit bereits anerkannter Pflegestufe, wird diese automatisch in den zugehörigen Pflegegrad umgewandelt, ohne dass eine erneute Begutachtung stattfinden muß.

Pflegegrad 2 benötigt –> 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 2: Leistungen

Im Folgenden eine Übersicht der zu erwartenden Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad 2.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anpruch auf monatlich 316 € Pflegegeld für ambulante Pflege.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anpruch auf monatlich 689 € Pflegesachleistungen für ambulante Pflege.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf monatlich 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegegkasse.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf 1.612 € für maximal 28 Tage im Jahr.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf 1.612 € für maximal 28 Tage im Jahr.

Tagespflege- und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf monatlich 689 € für teilstationäre Pflege.

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf folgende Leistungen, wenn die Pflege ambulant erfolgt:
  1. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.000 € (einmalig für alle Maßnahmen des barrierefreien Umbaus, wie beispielsweise Treppenlifte)
  2. Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel:
    • Hausnotruf kostenlos (erhalten Sie monatlich 23 € + zusätzlich einmalig 10,49 €)
    • Pflegehilfsmittel kostenlos (monatlich 40 €)
    • Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung aufgeführt sind
  3. Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige, sowie für ehrenamtliche Pflegepersonen
  4. Kostenlose Beratung & Beratungsbesuche

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf monatlich 770 € für vollstationäre Pflege.

Pflegegrad 2: Beantragen

Pflegegrad 2 wird bei der Pflegekasse beantragt. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegegrad beantragen.